Studierende im Erststudium können keinen Verlustvortrag geltend machen. Studierende im Zweitstudium oder im dualen Studium können einen Verlustvortrag beantragen. 1 Für Deine Steuererklärung (bzw. die Verlustfeststellung und später den Verlustvortrag) trägst Du die Ausgaben, die für Dein Studium angefallen. 2 Durch einen Verlustvortrag können dem Finanzamt Studienkosten (= Verluste) per Steuererklärung mitgeteilt werden. Das Finanzamt merkt sich die angegebenen. 3 Dank dem Verlustvortrag kannst du auch als Student zahlreiche Ausgaben während deines Studiums von der Steuer absetzen. Vor allem Werbungskosten im Studium sind. 4 Für Studierende macht ein Verlustvortrag Sinn, da sie im Regelfall mehr Ausgaben für das Studium als Einnahmen haben. Zu den Ausgaben gehören zum Beispiel der Semesterbeitrag und ggf. Studiengebühren, eine Zweitwohnung am Studienort oder Fahrtkosten sowie die Ausgaben für Fachliteratur, Schreibmaterial, Computer etc. 5 Im Hauptvordruck (HV) musst Du bei der „Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags“ ein Kreuz setzen, damit das Finanzamt Deinen Verlustvortrag als Student vormerkt. Anschließend füllst Du die „Anlage N“ aus – dieses Formular findest Du unter „Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit“. 6 Studienkosten können jährlich nur bis zu maximal Euro als Sonderausgaben angegeben werden. Dadurch gehen vermutlich einige Kosten ganz unter. Werden Kosten als Sonderausgaben berücksichtigt, ergibt sich daraus nur in seltenen Fällen eine Steuererstattung. 7 Mit dem Verlustvortrag können sie, Jahr für Jahr die Ausgaben in der Steuererklärung „sammeln“ und so lange „aufbewahren“, bis eine Anstellung oder Selbständigkeit Geld in die Kasse spült. So bekommen die meisten Absolventen direkt im ersten Berufsjahr eine ordentliche Steuererstattung. 8 Ein Verlustvortrag kann außerdem bis zu sieben Jahre nachträglich beantragt werden und mit ihm werden Werbungskosten des Studiums (bspw. Studiengebühren, Fahrtkosten, Sprachtests) als Verluste beim Finanzamt angegeben und gespeichert. 9 Willst du Studienkosten als Sonderausgaben absetzen, so kannst du den fraglichen Betrag in der Anlage Sonderausgaben der Steuererklärung eintragen, und zwar auf Seite 1 in Zeile 13 (Angaben gelten für die Steuererklärung ). Der Punkt nennt sich „Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung: stpfl. Person “. verlustvortrag studium rückwirkend 10 Im Grunde kannst Du alle Ausgaben, die Du für das Studium tätigst, beim Verlustvortrag fürs Studium als Werbungskosten in der „Anlage N“ angeben. Es lohnt sich. 11 verlustvortrag verpufft 12