Scheidet ein Arbeitnehmer nach Erfüllung der Wartezeit in der zweiten Jahreshälfte aus, kann der zustehende gesetzliche Vollurlaubsanspruch im Hinblick auf die. 1 Wenn das Arbeitsverhältnis allerdings in der zweiten Jahreshälfte (nach dem ) beendet wird, hat der Arbeitnehmer in jedem Fall einen. 2 Die sogenannte Rata-temporis-Klausel in Arbeitsverträgen besagt, dass der Arbeitgeber bei einer Kündigung in der zweiten Jahreshälfte das Recht. 3 Dann ist die Antwort einfach: Dem Mitarbeiter steht der volle gesetzliche Urlaubsanspruch zu. Es findet keine Zwölftelung statt, obwohl das Arbeitsverhältnis. 4 Scheidet ein Arbeitnehmer nach Erfüllung der Wartezeit in der zweiten Jahreshälfte aus, kann der zustehende gesetzliche Vollurlaubsanspruch im Hinblick auf die §§ 1 und 4 BUrlG weder durch einzelvertragliche Vereinbarung noch durch eine tarifvertragliche Regelung gekürzt werden. 5 Der gesetzliche Mindesturlaub von 20 Tagen (4 Wochen) bezogen auf eine 5-Tage-Arbeitswoche (Mo-Fr) kann bei Ausscheiden in der 2. Jahreshälfte jedoch nicht gekürzt werden. 6 Dies bedeutet, dass der Arbeitnehmer bei einem unterjährigen Ausscheiden nach dem Juni immer mindestens 20 Urlaubstage bei einer Fünf-Tage-Woche beanspruchen kann. Im Falle eines arbeitsvertraglich vereinbarten Urlaubsanspruches in Höhe von 30 Urlaubstagen (= 20 Tage gesetzlichen Mindesturlaub plus zehn Tage freiwilliger Zusatzurlaub. 7 Zwölftelung des Urlaubs bei Ausscheiden in der ersten Hälfte des Kalenderjahrs. Der Beschäftigte hat Anspruch auf 30 Tage Urlaub im Jahr. Das Arbeitsverhältnis endet durch Auflösungsvertrag zum Juni. Es besteht Anspruch auf 5/12 = 12,5, aufgerundet 13 Tage Urlaub. Der Juni bleibt unberücksichtigt. 8 24 Tage beziehen sich laut Bundesurlaubsgesetz auf eine Sechs-Tage-Woche. Bei einer Fünf-Tage-Woche liegt der gesetzliche Urlaubsanspruch demnach bei 20 Tage. Das entspricht ebenfalls vier Wochen im Jahr. Der Arbeitgeber kann arbeits- oder tarifvertraglich auch über den im Bundesurlaubsgesetz festgelegten Mindesturlaub hinaus mehr Urlaub. 9 Der Urlaubsanspruch wird bei Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis in der ersten Jahreshälfte (bis zum ) gezwölftelt. Scheidet der Arbeitnehmer in der zweiten Jahreshälfte aus dem. urlaubsanspruch bei kündigung im 2. halbjahr ig metall 10